Einige kennen die U.S. Air Force aus Film und Fernsehen - andere aus aktuellem Politikgeschehen. Haben Sie Lust, sie hautnah zu erleben? Überzeugen Sie sich davon, dass Sie kein Soldat sein müssen, um bei der stärksten Luftstreitmacht der Welt arbeiten zu können und verstärken Sie uns als Angestellter - Fuhrparkverwaltung (m/w/d) .

Auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein befindet sich nicht nur der größte Militärflughafen außerhalb der USA, sondern auch das Hauptquartier des NATO-Luftkommandos. In Ramstein unterstützen rund 2.700 nicht-amerikanische Zivilisten sowohl die aktiven Soldaten als auch deren Familien, die Infrastruktur auf den verschiedenen Stützpunkten aufrecht zu erhalten. Die U.S. Air Force Europa und Afrika ist dabei nicht nur in aktiven Krisengebieten tätig, sondern unterstützt auch humanitäre und friedenserhaltende Operationen.

So lassen sich bei der U.S. Air Force Europa und Afrika eine Vielzahl administrativer, technischer, kaufmännischer und handwerklicher Berufe finden. Hier erwarten Sie vielfältige, spannende und verantwortungsvolle Aufgaben in einem internationalen Arbeitsumfeld.

Angestellter - Fuhrparkverwaltung (m/w/d)

Vollzeit (38,5 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: C-5a*

Dienststelle: 721 Aerial Port Squadron

Es sind zwei identische Stellen zu besetzen

Ihre Aufgaben

In dieser Funktion übernehmen Sie zentrale Aufgaben zur Sicherstellung eines effizienten, sicheren und jederzeit einsatzbereiten Fahrzeug- und Gerätebetriebs innerhalb der Einheit.

  • Verwaltung der Fahrzeug- und Geräteflotte mit Fokus auf Einsatzplanung, Dokumentation und optimaler Ressourcennutzung
  • Koordination aller Wartungs- und Instandhaltungsprozesse
  • Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsstandards
  • Organisation und Betreuung des Schulungs- und Lizenzprogramms für Fahrzeug- und Gerätebediener
  • Verantwortung für Gefahrstoff-, Kraftstoff- und Facility-Management einschließlich ordnungsgemäßer Lagerung, Ausgabe und Entsorgung von Gefahrstoffen

Ihr Profil

Die Position erfordert eine verantwortungsbewusste, strukturierte und kommunikationsstarke Persönlichkeit, die durch hohe Zuverlässigkeit, technische Affinität sowie sorgfältiges und serviceorientiertes Handeln überzeugt. Folgende Qualifikationen bringen Sie mit:

  • Mittlere Reife und abgeschlossene Berufsausbildung im KFZ-Bereich (alternativ abgeschlossene Weiterbildung zum Kraftfahrzeug-Techniker)
  • Mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in Fahrzeugverwaltung/Fuhrparkmanagement
  • Hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sicherer Umgang mit Computern sowie routinierte Nutzung gängiger Softwareanwendungen
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B erforderlich
  • Voraussetzung für die Beschäftigung in der Position ist der Erwerb und Erhalt der Berechtigung zum Aufenthalt im Bereich des Flugfeldes (Line Badge) und die Fahrerlaubnis für diesen Bereich (Airfield driving license)Muss in der Lage sein, alle für den Betrieb der zugewiesenen Fahrzeuge und Geräte erforderlichen Bedienerzulassungen und Genehmigungen zu erwerben und aufrechtzuerhalten
  • Bereitschaft zu unregelmäßig verteilter Arbeitszeit, einschließlich Wochenenden, Feiertagen und evtl. erforderlichen Überstunden und Dienstreisen

Ihre Benefits

  • Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen
  • Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln
  • Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld
  • Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage**

*Die Stelle ist als C-5a eingestuft (Anfangsgehalt: 3.290,76 € / Endgehalt: 4.442,31 )

**Je Dienststelle kann diese Regelung variieren